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Erklärung zur Barrierefreiheit

Konzeptstand: Die Betreiberangaben auf dieser Seite sind vollständig, aber (noch) nicht durch eine Rechtsberatung geprüft. Vor dem Praxisbetrieb – insbesondere wegen der Verarbeitung von Einsatz- und Standortdaten – empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung.

Unser Ziel

Spontanhelfen orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA. Gerade in Einsatzsituationen unter Zeitdruck muss die Plattform für möglichst viele Menschen verständlich und bedienbar sein.

Aktueller Stand der Umsetzung

Im aktuellen MVP-Stand basiert die Oberfläche auf einem Designsystem mit semantischen Farbkontrasten, durchgängiger Tastaturbedienbarkeit, sichtbaren Fokuszuständen und einer Sprungmarke zum Hauptinhalt. Eine vollständige Barrierefreiheitsprüfung steht noch aus.

Bekannte Einschränkungen

Eine formale Barrierefreiheitsprüfung steht noch aus; bekannte Einschränkungen werden hier ergänzt, sobald eine Prüfung vorliegt.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, melden Sie sich bitte unter impressumkontakt@spontanhelfen.de oder über das Kontaktformular im Footer. Wir bemühen uns um zeitnahe Rückmeldung.

Schlichtungsverfahren

Spontanhelfen ist eine privat betriebene Plattform ohne gesetzliche Barrierefreiheitspflicht nach BGG (diese gilt für öffentliche Stellen). Sollte dennoch keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG kontaktiert werden.

Stand: September 2026